Allerdings stellt eine solche Satzung hohe Ansprüche an die Hauseigentümer. Die in der Satzung beschriebenen und geforderten baulichen Maßnahmen sind mit wesentlichen Kosten (oftmals höheren Kosten als bei normaler Ausführung) verbunden, z. B. für Eindeckungen oder Verkleidungen in Naturschiefer, speziell angefertigte Fenster, Pflasterung von Einfahrten und weitere Auflagen. Dieser massive Eingriff in die Besitzverhältnisse hat die Qualität einer Bauleitplanung. Umfassende Informationen und auch Möglichkeiten zur Stellungnahme in angemessener Zeit müssten selbstverständlich sein.

Allerdings sind schon jetzt viele Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit, in ihre Gebäude zu investieren. Weitere Auflagen werden zu noch weniger Bereitschaft und dort, wo umlagefähig, zu Mieterhöhungen führen. Auch ist der Leerstand von Geschäftsräumen nicht zu übersehen.

Aus all diesen Gründen ist es nach Auffassung der CDU wichtig, die Eigentümer und Mieter in diesem doch recht großen Kernstadtgebiet mitzunehmen und Unterstützung anzubieten.

Deshalb verlangt die CDU die Durchführung einer für wichtige Angelegenheiten nach Hessischer Gemeindeordnung zwingend vorzunehmenden Bürgerversammlung, zu der die Stadtverordnetenvorsteherin einzuladen hat. Die Information über eine virtuelle Informationsveranstaltung des Bürgermeisters zum Thema über die Tagespresse ist zwar schön, allerdings entspricht dies weder den rechtlichen Bestimmungen noch werden Ladungsfristen eingehalten.

Wegen der für Hausbesitzer und Mieter im Geltungsbereich der Satzung entstehenden Konsequenzen erwartet die CDU von der Verwaltung, dass zumindest die Eigentümer vor Verabschiedung der Satzung hierüber schriftlich informiert und zur Bürgerversammlung eingeladen werden.

Parallel zu einer solchen Satzung verlangt die CDU dringend, ein neues Förderprogramm aufzulegen. Damit werden erhebliche Anreize geschaffen, zumal gestalterische Maßnahmen meistens nicht rentierliche Kosten verursachen. Zum Beispiel durch das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ können diese gedeckt werden, wobei dies sowohl für private als auch öffentliche Gebäude gilt.

Die CDU ist der Auffassung, dass eine solche Satzung unbedingt ausführlich mit der Bürgerschaft diskutiert werden muss und erst dadurch Akzeptanz geschaffen wird. Gerade weil im Bauausschuss rund 2 Jahre lang ausführlich der Entwurf einer Gestaltungssatzung diskutiert und abgewogen wurde, besteht keine hohe Eilbedürftigkeit. Eine Entscheidung in dieser Legislaturperiode ist deshalb nicht notwendig.

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