Rheingau-Taunus. Ab sofort können die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten Anträge auf Förderung aus dem neuen Sonderprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum stellen, das vom Land aufgelegt worden ist. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Branche im Rheingau-Taunus hin. Die Betriebe können das Programm nutzen, da der Kreis zur Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes ländlicher Raum Hessen gehört. „Der am 20. September gestartete Förderaufruf endet am 17. Oktober 2021“, teilten die CDU-Politiker mit.

Im Rahmen des Programms können Anschaffungen und bauliche Investitionen ab 15.000 Euro gefördert werden - wie beispielsweise eine Gastraumrenovierung, die Modernisierung der Küche, der Bau einer Außenterrasse oder die Anschaffung digitaler Technik, so die Abgeordneten. Die Förderquote beträgt 45 Prozent, die Höchstfördersumme 200.000 Euro.

„Mit der Initiative soll dem ‚Gaststättensterben‘ auf dem Land entgegengewirkt, die Weiterentwicklung des Gastgewerbes gefördert und der Neustart nach den harten Monaten des Lockdowns unterstützt werden. Es gilt, das vorhandene Angebot zu stützen, zukunftsfähig zu machen und die Wirtshauskultur zu erhalten“, erklärten Müller-Klepper und Beuth.

Gerade in den ländlichen Räumen seien Gaststätten als Treffpunkte und zur Belebung von Städten und Gemeinden wichtig. Ihnen komme eine wichtige Bedeutung für die Gemeinschaft und das Vereinsleben zu. Zudem seien sie ein unverzichtbares Angebot in der touristischen Infrastruktur, stärkten die Wirtschaftskraft und die Beschäftigung in der Region.

Anträge sind online bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Nähere Informationen:
https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036
Fragen können an die folgende Email-Adresse gerichtet werden SoproGastro@wibank.de

Auf den aktuellen Förderaufruf sollen 2022 und 2023 weitere folgen. Insgesamt will die Landesregierung rund 10 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren für das Gaststätten-Programm bereitstellen.

Petra Müller-Klepper
Mitglied des Hessischen Landtags

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