Rheingau. Die Steillagenförderung des Landes wird im Rheingau und an der Bergstraße stabil nachgefragt. Wie die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper auf ihre Anfrage von Priska Hinz, der für den Weinbau zuständigen Ministerin erfahren hat, sind in diesem Jahr 550.238 Euro an Fördermitteln zur Unterstützung der umweltschonenden Bewirtschaftung der Steillagen ausbezahlt worden.

„Die Akzeptanz ist grundsätzlich positiv zu bewerten, auch wenn die Anzahl der Antragsteller in den letzten Jahren leicht rückläufig ist, was mit den geänderten Betriebsstrukturen zusammenhängt“, erklärte die Landtagsabgeordnete. Der Flächenanteil sei stabil, da bei altersbedingten Betriebsaufgaben viele Steillagenflächen von anderen Betriebe übernommen würden, die am Förderprogramm teilnehmen. Dieser Effekt werde sich nach Einschätzung des Ministeriums in den nächsten Jahren fortsetzen.

Von den 550.238 Euro, die das Land zur Verfügung stellt, fließt wie in den Vorjahren der Löwenanteil in den Rheingau – nämlich 486.825 Euro. „Es werden damit eine Weinbergsfläche von rund 282 Hektar, bei denen die Bewirtschaftung durch Stützmauern, Böschungen und Raine sowie eine starke Hangneigung erschwert wird, und 101 Winzerbetriebe im Rheingau gefördert.“

Die Langzeitbetrachtung zeige, dass die Fördersumme für den Rheingau kontinuierlich gestiegen sei: 1990 habe sie 41.123 Euro betragen, im Jahr 2004 erstmals die 400.000 Euro überstiegen, nun liege sie bei fast einer halben Million Euro.

Förderfläche stabil auf hohem Niveau
Mit der Steillagenförderung leistet die Landesregierung nach den Worten der weinbaupolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag einen wichtigen und wirkungsvollen Beitrag, dass die Bewirtschaftung der Hanglagen, die arbeits- und kostenintensiv ist, fortgesetzt und somit ein wesentliches Element der Rheingauer Kulturlandschaft bewahrt werde. Die Unterstützung sei auch ein wesentliches Element für den Erhalt des Welterbes Oberes Mittelrheintal.

„Die Steillagen sind ein prägendes Element im Landschaftsbild. Die Fördermaßnahme ist eine wichtige Schützenhilfe. Dies zeigt die Entwicklung seit 1999: Die geförderte Rebfläche ist kontinuierlich gestiegen und liegt nun stabil auf einem hohen Niveau“, so Petra Müller-Klepper. 1999 wurden 106 Hektar Steillagen im Rheingau vom Land gefördert, 2000 waren es bereits 143 Hektar, 2004 202 Hektar. Seit 2018 liegt der Flächenanteil bei gut 280 Hektar.

„Schwerpunkte der Steillagenförderung im Rheingau sind Rüdesheim und Assmannshausen, Lorch und Lorchhausen, Rauenthal und Martinsthal“, so die Landtagsabgeordnete. Die Winzer, die in den Rheingauer Kommunen zuhause sind, bewirtschaften insgesamt gut 257 Hektar der geförderten Steillagen im Weinanbaugebiet. Die übrigen rund 25 Hektar gehören Betrieben, die ihren Sitz in Wiesbaden und im Main-Taunus-Kreis haben.

Die Betriebe, die das Landesprogramm nutzen, müssen sich nach Angaben der Abgeordneten für einen fünfjährigen Zeitraum verpflichten, die „Grundsätze der umweltschonenden Bewirtschaftung für den Erhalt des Weinbaus in Steillagen“ einzuhalten. Die Förderung gleiche einen Teil der wirtschaftlichen Nachteile der Steillagen aus. Der langfristige Erhalt der aktiv bewirtschafteten Steillagenflächen sei ein Beitrag zur biologischen Vielfalt, zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft.

Programm-Fortführung gesichert
Die Fördersätze seien von der Hangneigung der jeweiligen Verpflichtungsfläche abhängig. So werde bei einer Hangneigung von mehr als 30 Prozent ein Betrag von 1.500 Euro je Hektar gezahlt, bei über 40 Prozent 1.900 Euro und bei einer über 45prozentigen Hängigkeit der Höchstbetrag von 2.300 Euro.

Die Neugestaltung der EU-Förderung für die Agrarpolitik habe keinerlei Auswirkungen auf die Förderung der Steillagen in Hessen. „Denn das Steillagen-Programm wird seit 2015 komplett vom Land finanziert“, betonte Petra Müller-Klepper.

Für 2022 sei für die Steillagenförderung ein Budget von bis zu 610.000 Euro vorgesehen. „Hiermit dokumentiert die Landesregierung, dass dies für sie ein besonderes Anliegen mit hohem Stellenwert ist“, so die Abgeordnete. Im Rahmen der künftigen Ausrichtung des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) sei eine Evaluierung der Steillagenförderung vorgesehen. „Die grundsätzliche Programmausrichtung soll auch künftig beibehalten werden“, begrüßt die CDU-Politikerin.

Auch außerhalb der Agrarförderung habe das Land Anreize für den Erhalt und die Wiederaufnahme der Steillagenbewirtschaftung gesetzt. So würden die damit verbundenen positiven Umweltleistungen im Rahmen der novellierten Kompensationsverordnung stärker als zuvor anerkannt und gewürdigt, was die Wiederbestockung von Brachen erleichtere.

Petra Müller-Klepper
Mitglied des Hessischen Landtags

« Pressemitteilung, 25. November 2021 Pressemitteilung, 3. Dezember 2021 »

Jetzt teilen: