Rheingau-Taunus. Aus dem Corona-Hilfsprogramm des Landes „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ fließen erneut Mittel in den Rheingau-Taunus. Wie die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mitteilt, sind dem Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus für seine Einrichtungen im Kreisgebiet zusätzlich 27.460 Euro bewilligt worden.

Davon sind 15.134 Euro für das Haus für Frauen in Not in Bad Schwalbach bestimmt. Die Außenstelle Geisenheim der Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt wird mit 12.326 Euro unterstützt. „Mit diesem Zuschlag können Mehrkosten abgefedert werden, die pandemiebedingt 2021 entstanden sind – wie durch Hygienemaßnahmen und digitale Anwendungen“, erklärte die CDU-Politikerin. Auch im Vorjahr habe das Land Corona-Hilfen bereitgestellt - für das Frauenhaus und die Beratungsstelle insgesamt 10.020 Euro.

Das Programm werde 2022 fortgeführt und sei mit 1 Million Euro ausgestattet. Zu den anerkennungsfähigen pandemiebedingten Mehrkosten zählen beispielsweise eine verbesserte digitale Ausstattung sowie Honorarmittel für zusätzliche Fachkräfte, die erweiterte Beratungszeiten abdecken und neue Formen der Zuflucht begleiten, sowie Anschaffungen, die wegen Hygienevorgaben zu tätigen sind. Anträge können bis 30. April 2022 beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.

Die Corona-Hilfen fließen nach den Worten der Abgeordneten zusätzlich zu der üblichen jährlichen Landesförderung in Höhe von 90.000 Euro, die das Bad Schwalbacher Frauenhaus 2021 erhalten habe und mit der es auch in diesem Jahr rechnen könne. Ebenso werde die Beratungsstelle in Bad Schwalbach und Geisenheim kontinuierlich gefördert – 2021 seien dafür 56.482 Euro vom Land bereitgestellt worden. Insgesamt stelle das Land im Rahmen des Budgets für soziale Hilfen dem Rheingau-Taunus-Kreis für den Bereich des Gewaltschutzes, der bewusst ein Förderschwerpunkt sei, jedes Jahr 245.882 Euro bereit.

Rat und Hilfe verstärkt gefragt
Das Frauenhaus in Bad Schwalbach und die Beratungsstelle stünden wie viele weitere Schutzeinrichtungen und Beratungsangebote für Frauen und Kinder durch die Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen und Schwierigkeiten, um die nötigen technischen und räumlichen Voraussetzungen, aber auch den Ausbau der Angebote sicherzustellen. „Denn die Beratungskontakte und die Nachfrage nach Hilfe steigen. Die Pandemie hat diese Entwicklung verschärft. Die Fälle häuslicher Gewalt haben im Rheingau-Taunus wie in ganz Hessen zugenommen. Wir brauchen einen Ausbau – bei den Frauenhaus-Plätzen und der Beratung“, so Petra Müller-Klepper.

Der Kreistag habe einen Grundsatzbeschluss für die Erweiterung der Kapazitäten im Frauenhaus getroffen. Bei der Umsetzung könne das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund und Land genutzt werden. „Die Weichen sind gestellt. Die entscheidende Hürde ist genommen: Das Land hat das Vorhaben geprüft und grünes Licht gegeben. Es hat die Förderanfrage der Caritas für die Baumaßnahme befürwortet. Die Letztentscheidung liegt beim Bund“, erläuterte die Abgeordnete.

Für die Beratungsstelle seien die Weichen gestellt. Der Kreistag habe jüngst beschlossen, ab dem 2022 jährlich 40.000 Euro für die Aufstockung des Personals bereitzustellen und bei weiterem Anstieg der Beratungsbedarfe ab 2023 zusätzlich 38.000 Euro pro Jahr.

PETRA MÜLLER-KLEPPER
MITGLIED DES HESSISCHEN LANDTAGES

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