In der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2023 haben die Stadtverordneten mit großer Mehrheit den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 und die vom Bürgermeister und seiner Verwaltung kurzfristig vorgelegten Beschlussvorlagen zur Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Betreuungsgebühren für die Kindertagesstätten an den HFA zurück überwiesen.
Die Vorlagen zur Erhöhung der genannten Steuern und Gebühren wurden den Stadtverordneten am 06.12.2023, also 5 Tage vor der Sitzung zugeleitet. Begründet wurden die vom Bürgermeister vorgeschlagenen Erhöhungen mit der zu erwartenden Anhebung der Kreis- und Schulumlage, konkrete Zahlen lagen allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Richtigerweise wurde das Ansinnen des Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung zurückgewiesen, da eine weitere Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger ohne eine vernünftige Entscheidungsgrundlage schlichtweg nicht vertretbar ist. Gerade in Bad Schwalbach, der Stadt mit den zweithöchsten Hebesätzen im gesamten Kreisgebiet, müssen solche Entscheidungen sorgfältig abgewogen werden.
Bürgermeister Oberndörfer hat in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung noch vehement versucht, seinen Haushalt und seine geplanten Steuer- und Gebührenerhöhungen durchzusetzen, in dem er auf drohenden Stillstand hingewiesen und die Verhinderung von notwendigen Unterhaltungs- und Baumaßnahmen als Folge der Ablehnung dargestellt hat.
„Wenig überzeugend“, so CDU und BSB/SWA, „von dem Begriff der vorläufigen Haushaltsführung, nach der alle laufenden Verpflichtungen der Stadt erfüllt und auch notwendige Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden können, hat er offenbar noch nichts gehört“.
Viel erschreckender ist aber die grundsätzliche Haltung des Bad Schwalbacher Bürgermeisters zum Thema Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Erschreckend, wie leichtfertig er mit solchen Entscheidungen umgeht.
Wie sich jetzt herausstellt, war die Haltung der Stadtverordnetenversammlung absolut richtig, der Bürgermeister lag mit seiner Meinung schlichtweg völlig falsch.
Das Hessische Innenministerium hat nur wenige Tage später mitgeteilt, dass die Städte- und Gemeinden nicht verpflichtet sind, Erhöhungen der Kreis- und Schulumlage in ihren Haushalten zu berücksichtigen, wenn hierzu noch gar keine konkreten Zahlen seitens des Kreises genannt wurden. Es reicht, die Hebesätze des zuletzt genehmigten Kreishaushalts einzuplanen, damit ist dann der Haushalt der Stadt genehmigungsfähig. Verwiesen wird seitens des Ministeriums weiterhin darauf, dass zu gegebener Zeit ein Nachtragshaushalt möglich ist.
Eine weitere Überraschung ergab sich für die Mandatsträger nun im Rahmen der Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses.
Nicht nur, dass eine Erhöhung von Steuern und Gebühren aus rechtlichen Gründen nicht notwendig war, auch die wirtschaftliche Situation der Stadt rechtfertigt diese Mehrbelastungen in keinster Weise.
Denn auch im Jahr 2023 wurden im Bereich der Sach- und Dienstleistungen viele Mittel nicht verbraucht. Das Jahr 2023 schließt offenbar mit einem positiven Ergebnis ab. Warum der Bürgermeister das in der Dezembersitzung nicht wusste oder er es schlichtweg verschwiegen hat, bleibt zunächst offen, wird aber noch zu klären sein.
Fakt ist, dass somit noch ca. 4 Millionen Euro an Rücklagen zur Verfügung stehen, mit denen dann auch ein in 2024 entstehendes Defizit abgedeckt werden kann. In Anbetracht der Tatsache, dass auch schon im Jahr 2022 erhebliche Minderausgaben entstanden sind, ist sogar davon auszugehen, das auch 2024 Gelder nicht verbraucht werden, diese können dann zur Deckung herangezogen werden.
„Gut, auf der einen Seite, aber auch ein Zeichen dafür, dass die Haushaltplanung der Stadt dringend optimiert werden muss“.
Eine Erhöhung von Steuern und Gebühren, wie seitens von Bürgermeister Oberndörfer so vehement gefordert, ist damit vom Tisch!
„Was nach all diesen Geschehnissen bleibt ist ein ungutes Gefühl bezüglich der Haushaltsführung des Bürgermeisters“, so CDU und BSB SWA abschließend.

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