Rheingau-Taunus. Das Land verlängert ein weiteres Corona-Hilfsprogramm für die Wirtschaft. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth die Unternehmen im Rheingau-Taunus hin. „Nachdem die Fortführung des Darlehensprogramms Hessen Mikroliquidität bereits erfolgt ist, wird nun wegen der verschärften Corona-Lage auch die hessische Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen fortgesetzt“, informieren die CDU-Politiker. Ursprünglich sollte das Programm zum 31. Dezember 2021 auslaufen.

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen können die Liquiditätshilfe bis zum 31. März 2022 bei der WIBank beantragen. „Sie hilft, Liquiditätsengpässe aufzufangen, die durch die Corona-Krise entstanden sind. Die Verlängerung der Unterstützungsoption ist angesichts der anhaltend angespannten Lage sinnvoll und erforderlich“, erläuterten die Abgeordneten.

Das Programm habe sich wie die Hessen-Mikroliquidität als wirksame Hilfe erwiesen, um vor allem kleinen Unternehmen durch die Krise zu helfen. Bisher seien rund 20,2 Millionen Euro an Liquiditätshilfen vom Land ausbezahlt worden. Rund 35 Prozent der Antragsteller entfielen auf die Branchen Gastronomie, Einzelhandel, Großhandel sowie wirtschaftliche Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen. Die Größe der antragstellenden Betriebe reiche von einem bis hin zu mehr als 50 Mitarbeitern. Die durchschnittliche Antragssumme liege bei 147.400 Euro.

Die Liquiditätshilfe für hessische KMU sei das erste hessische Corona-Hilfsprogramm, das Unternehmerinnen und Unternehmer seit Beginn der Pandemie beantragen konnten. Über die Hausbank kann ein Nachrangdarlehen in Höhe von 5.000 bis 500.000 Euro beantragt werden, für das keine banküblichen Sicherheiten erforderlich sind. Die Hausbank ist verpflichtet, ein Darlehen in Höhe von mindestens 20 Prozent des Nachrangdarlehens als frei strukturierbare Ko-Finanzierung auszureichen. Die Fördermittel sollen der Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation dienen und den Unternehmen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen. Die Darlehenslaufzeit beträgt entweder zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren.

Weitere Informationen zur Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen unter: https://www.wibank.de/wibank/liquiditaetshilfe/liquiditaetshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-in-hessen-521692

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