Rheingau-Taunus. Kleinunternehmen und Soloselbstständige im Rheingau-Taunus können über den 31. Dezember hinaus die Hessen-Mikroliquidität beantragen. „Die Hilfe wird wegen der Pandemie weiter benötigt. Aktuell stehen viele kleine und mittlere Betriebe erneut vor einem schwierigen Winter. Deshalb wird das Corona-Programm, das Ende des Jahres auslaufen sollte, bis 31. März 2022 verlängert“, teilen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth mit.

Die Hessen-Mikroliquidität, die als eines der ersten Hilfsprogramme vom Land im April 2020 aufgelegt wurde, werde nach wie vor stark nachgefragt. Angesichts der verschärften Lage sei es richtig, die Laufzeit zu verlängern. Anträge auf Darlehen können bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestellt werden. Es stehen aktuell ca. 24 Millionen Euro für weitere Bewilligungen zur Verfügung.

Landesweit sind bisher rund 8.600 Anträge für das Mikrodarlehensprogramm eingegangen und knapp 250 Mio. Euro ausgezahlt worden. Davon flossen 6,065 Millionen Euro an 212 Betriebe im Rheingau-Taunus. 49 sind in der Gastronomie tätig, 29 in der Dienstleistungsbranche (wie z.B. Friseure), 16 im Einzelhandel, 12 bieten vorbereitende Baustellenarbeiten an und 10 freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten. Die übrigen Bewilligungen verteilen sich auf eine breite Palette weiterer Branchen – vom Gesundheitswesen über Kfz-Handel, Reisebüros, Hotels, Unternehmensberatung bis zu künstlerischen und erzieherischen Tätigkeiten.

Das Programm wirke erfolgreich - als Überlebenshilfe für Betriebe und zur Sicherung von Arbeitsplätzen. „Der unkomplizierte Direktkredit zu günstigen Konditionen hat sich als flexibles und erfolgreiches Instrument erwiesen, um schnell und unbürokratisch Liquidität zu sichern und die schwierige Zeit zu überstehen“, so Müller-Klepper und Beuth. Mit dem Programm werde die Zielgruppe erreicht. 75 Prozent der Antragsteller haben bis zu vier Mitarbeitende oder sind Soloselbständige.

„Die Wirtschaft hat sich in den vergangenen Monaten in vielen Branchen erfreulich schnell erholen können. Dass dies möglich war, lag auch an der Unterstützung von Bund und Land“, betonten die CDU-Politiker. In Hessen seien seit Beginn der ersten Hilfsprogramme insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro an Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ausgezahlt worden.

Hessen-Mikroliquidität stellt Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten Darlehen von 3.000 Euro bis zur Höchstsumme von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent zur Verfügung - ohne weitere Gebühren oder Kosten. Es sind keine banküblichen Sicherheiten nötig. Finanziert werden können Betriebsmittel, auch Mieten, Löhne, Zinsen, Tilgungen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Bei Bedarf kann der Kredit zum Teil in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden.

Vor der Antragstellung bei der WIBank soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes/der freiberuflichen Tätigkeit vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben. Als Ansprechpartner für die Betriebe im Rheingau-Taunus stehen die IHK Wiesbaden und die Handwerkskammer Wiesbaden bereit.

Nähere Informationen zum Programm „Hessen-Mikroliquidität“ unter: Hessen-Mikroliquiditaet

Petra Müller-Klepper
Mitglied des Hessischen Landtags

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