Rheingau-Taunus. Das Schülerticket, mit dem man im Rheingau-Taunus und darüber hinaus in ganz Hessen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr unterwegs sein kann, wird im Kreis rege genutzt und ist zu einer beliebten, festen Einrichtung geworden. Diese positive Bilanz der Landesinitiative ziehen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth zum Beginn des neuen Schuljahres unter Verweis auf die aktuellen Verkaufszahlen der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft.

„Das Schülerticket ist attraktiv und deshalb seit der Einführung 2017 zu einem vollen Erfolg geworden. Aktuell besitzen im Rheingau-Taunus 11.665 junge Leute das Ticket“, teilten die CDU-Politiker mit. 7.734 Karten habe der Rheingau-Taunus-Kreis als Schulwegkostenträger für Schülerinnen und Schüler bestellt, die Anspruch auf Erstattung eines ÖPNV-Tickets haben. 3.931 Tickets seien im freien Verkauf ausgegeben worden.

„Die Akzeptanz im Rheingau-Taunus zeigt beispielhaft: die Entscheidung, aus dem Angebot nach der dreijährigen Modellphase ein dauerhaftes Angebot zu machen, ist richtig.“ Das Land garantiere, dass das Schülerticket im Rheingau-Taunus und ganz Hessen weiter angeboten werden könne. Es stelle dafür jährlich 20 Millionen dauerhaft zur Verfügung, um etwaige Verluste der Verkehrsverbünde auszugleichen.

„Für nur 1 Euro pro Tag kann man das ganze Jahr durch ganz Hessen fahren - günstig, sicher, umweltfreundlich“, so Müller-Klepper und Beuth. „Noch nie war Bus- und Bahnfahren für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende aus dem Rheingau-Taunus so kostengünstig und einfach wie mit dem Jahresticket, das auch außerhalb der Schulzeit, an Wochenenden und in den Ferien gilt.“ Die Karte mache hessenweit mobil, ohne über Tarifzonen, Waben und Anschlusstickets nachdenken zu müssen. Sie trage zu Klimaschutz und Verkehrssicherheit bei, erschließe Bussen und Bahnen neue Nutzer. Mit der Einführung von Flatrate-Angeboten sei das Land auf dem richtigen Weg, um das Umsteigen auf Bus und Bahn zu erleichtern.

In ganz Hessen sind aktuell 410.000 Schülertickets in der Nutzung. Auch freiwillig Wehrdienstleistende, Teilnehmer an einem frei­willigen sozialen Jahr, an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst) sind zum Erwerb berechtigt.

Petra Müller-Klepper
Mitglied des Hessischen Landtags

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