Rheingau. Der neue Hochwasserrisikomanagement-Plan Rhein, der den Rheingau beinhaltet, liegt vor. „Das Regierungspräsidium hat nach Abwägung und Einarbeitung der Stellungnahmen, die im Beteiligungsverfahren eingegangen sind, den Plan veröffentlicht. Er informiert über Hochwassergefahren, Maßnahmen vor Ort und kann eingesehen werden“, teilt die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mit. Einsicht ist bis 2. 2. 2022 beim Regierungspräsidium Darmstadt oder elektronisch möglich.

2015 seien im 1. Zyklus der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie 26 Hochwasserrisikomanagement-Pläne für die Teilgebiete des Rheins in Deutschland erstellt worden. „Sie wurden im 2. Zyklus bis Ende 2021 überprüft, aktualisiert und zu einem länderübergreifenden Plan zusammengefasst. Ziel ist eine Verbesserung auch in unserer Region. Es wird gleichwertig der Schwerpunkt auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge von Hochwasserrisiken gelegt.“ Das Land habe durch die Überarbeitung der bisherigen Pläne für den hessischen Flussabschnitt, bei der die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt worden seien, seinen Beitrag geleistet.

2 Teilpläne für den Rheingau
Der Rhein in Hessen sei 2011 als Risikogebiet eingestuft worden. Der Rheingau weise 21 Brennpunkte auf, wo ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko bestehe. „Die Untersuchung hat ergeben, dass die bisherige Risikokulisse unverändert Bestand hat“, so Petra Müller-Klepper. Die Experten gingen aufgrund der Siedlungsentwicklung davon aus, dass sich die Risikogebiete trotz umgesetzter und in Planung befindlicher Maßnahmen nicht verkleinern würden. Eine Erweiterung sei nicht erforderlich.

Der ehemalige Teilplan für den Rheingau wurde wegen europäischer Vorgaben in zwei Pläne aufgeteilt. Der Plan Mittelrhein umfasst den Bereich von Lorch bis Rüdesheim, der Plan Oberrhein den mittleren und oberen Rheingau und Wiesbaden. Für die Pläne ist die Abteilung Umwelt Wiesbaden des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig. Sie hat die Prüfung und Aktualisierung der Maßnahmenplanung für den Rheingau vorgenommen. Die Ergebnisse flossen in den länderübergreifenden Gesamtplan ein.

Positive Entwicklung
Das Regierungspräsidium hat auf Basis von Abfragen bei den Akteuren den Stand der Maßnahmenumsetzung zur Reduzierung der Hochwassergefahr im Rheingau ermittelt und bewertet, so die Abgeordnete. Eine entscheidende Rolle komme den Kommunen zu, da rund Dreiviertel der Maßnahmen in ihre Zuständigkeit fallen. Die Instrumente zur Reduzierung der Hochwassergefahr ließen sich vier Handlungsfeldern zuordnen:

  • der Flächenvorsorge (z.B. Berücksichtigung in der räumlichen Planung),
  • dem natürlichen Wasserrückhalt (Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen, Regenwassermanagement),
  • dem technischen Hochwasserschutz (z.B. Stauanlagen, Schutzmauern, Dämme, mobiler Hochwasserschutz, Erhöhung der Abflusskapazität),
  • der Hochwasservorsorge (z.B. hochwasserangepasste Bauweise, Objektschutz an Gebäuden, Vorhaltung der Gefahrenabwehr, Optimierung des Krisenmanagements durch Vorhersagen, Alarm- und Einsatzplanung).

„Die Entwicklung im Rheingau ist positiv. Das Regierungspräsidium stellt fest, dass im zweiten Zyklus – also 2016-2021 – vor allem aus den Gebieten Oberrhein und Mittelrhein neue Maßnahmen gemeldet wurden“, teilt Petra Müller-Klepper mit.

Mehr Maßnahmen am Mittelrhein
Im Bereich von Lorch und Rüdesheim verdoppelte sich zwischen dem 1. und 2. Zyklus die Zahl der gemeldeten Maßnahmen von 8 auf 16. 14 davon entfallen auf den Bereich der Hochwasservorsorge, aber es seien erst zwei begonnen worden. Weitere 2 Maßnahmen, die sich in der Umsetzung befänden, dienten der Flächenvorsorge.

„Der natürliche Wasserrückhalt und der technische Hochwasserschutz spielen keine Rolle. Dies ist insofern plausibel, da die Risikogebiete in diesem Bereich ausschließlich in den Siedlungsbereichen unmittelbar entlang des tief eingeschnittenen Rheins liegen, in dem zusätzliche Schutzanlagen (technischer Hochwasserschutz) und Wasserrückhalt kaum möglich sind. Insofern konzentriert sich das Hochwasserrisikomanagement hier auf die bauliche Vorsorge, den Objektschutz und die Informationsvorsorge“, zitiert die Abgeordnete das Prüfergebnis.

Fortschritt am Oberrhein
Im Einzugsgebiet Oberrhein – mittlerer und oberer Rheingau und Wiesbaden - stieg die Zahl der Maßnahmen von 90 auf 111. Die meisten – nämlich 48 – könnten der Hochwasservorsorge zugeordnet werden und seien in Umsetzung, ein kleinerer Teil abgeschlossen. Mit 46 Maßnahmen komme dem technischen Hochwasserschutz die zweitwichtigste Rolle zu. Rund die Hälfte sei noch nicht in Angriff genommen worden. Dies sei darauf zurückzuführen, dass Maßnahmen in diesem Handlungsfeld einen größeren Planungs- und Genehmigungsvorlauf sowie einen großen Finanzmittelbedarf hätten. Dagegen seien 16 Maßnahmen, die die Flächenvorsorge betreffen, bereits in Arbeit. „Insgesamt resultiert diese Maßnahmenverteilung aus den besonderen Gegebenheiten am Hessischen Oberrhein, wo der Wasserrückhalt nicht wesentlich zur Risikominderung vor Ort beitragen kann, dafür aber vor allem die Hochwasservorsorge und technische Maßnahmen aufgrund des enormen Risikos eine zentrale Rolle spielen“, heißt es im Plan Oberrhein.

Im nun gestarteten 3. Zyklus gelte es, nicht begonnene Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und weitere Vorhaben zu entwicklen. „Parallel sind die in Angriff genommenen Vorhaben fortzuführen. Bei vielen wie beispielsweise der Flächenvorsorge handelt es sich um eine Daueraufgabe, die eine fortlaufende Umsetzung braucht“, erläuterte Petra Müller-Klepper.

Generell sei das Hochwasserrisikomanagement eine Daueraufgabe. Sowohl die klimatischen Änderungen als auch die Nutzungsanforderungen müssten fortlaufend beachtet werden. Deshalb erfolge bis 2024 eine erneute Überprüfung der Risikobewertungen und Risikogebiete, die 2025 in eine Fortschreibung münde. 2027 stehe dann wieder die Überprüfung der Umsetzungsstände der Maßnahmen und die Aktualisierung der Maßnahmenplanung an.

Der Plan und alle dazugehörigen Dokumente sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (rp-darmstadt.hessen) einsehen. Termine für eine persönliche Einsichtnahme am Standort Wiesbaden können telefonisch vereinbart werden (0611-3309-0) oder per mail unter oberflaechengewaesser-wi@rpda.hessen.de.

PETRA MÜLLER-KLEPPER
MITGLIED DES HESSISCHEN LANDTAGES

« Pressemitteilung, 9. Januar 2022 Pressemitteilung, 16. Januar 2022 »

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